
Während es insbesondere in angelsächsischen Ländern selbstverständlich ist, dass Beratung und Prozessführung voneinander getrennt werden, ist dies in Deutschland noch eher unüblich. Die zunehmend komplexeren Prozessordnungen erfordern aber immer mehr und vertiefte Kenntnisse des Prozessrechts, um Rechtsnachteile durch nicht abgegebene prozessuale Erklärungen zu vermeiden.
Sofern dies erforderlich ist, treten wir daher in Prozessen mit zwei Anwälten auf, um sowohl die prozessualen Anforderungen als auch die inhaltlichen materiellen Anforderungen des Streitgegenstandes für unsere Mandanten mit den notwendigen Spezialisierungen zu vertreten.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in Mediationsverhandlungen und vertreten Sie in Schiedsverfahren.

